 |  |  |
| § 1, Geltung der Bedingungen |
| (1) | Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie
nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen von Ihnen unter Hinweis
auf Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. |
| (2) | Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und Ihnen zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, bedürfen
der Schriftform. |
| § 2, Angebot und Vertragsschluss |
| (1) | Unsere Angebote sind, einschließlich Verpackungs- und ggf. Frachtkosten, freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen
und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. |
| (2) | Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich
schriftlich vereinbart wird. |
| (3) | Wir sind berechtigt, im Zuge des technischen Fortschritts entsprechende Änderungen der bestellten Ware vorzunehmen, soweit
dies für Sie vorteilhaft und zumutbar ist. |
| (4) | Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über
den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen. |
| § 3, Preise |
| (1) | Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden.
Maßgebend sind ansonsten die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen
Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. |
| (2) | Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk einschließlich normaler Verpackung. |
| (3) | Sollten Sie die Versendung der Ware - auf Ihre Kosten - wünschen, so wählen wir die günstigste und schnellste
Beförderungsart, sofern nicht ausdrücklich eine andere Art der Versendung vereinbart ist. |
| § 4, Liefer- und Leistungszeit |
| (1) | Lieferfristen bedürfen der Schriftform und gelten als annähernd. Im Falle der Nichteinhaltung sind Sie berechtigt, uns zur
Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist aufzufordern. |
| (2) | Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur
vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung,
behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten –, haben wir auch bei
verbindlich vereinbarten Lieferterminen oder -fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer
der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten. |
| (3) | Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, sind Sie nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch
nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung
frei, so können Sie hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur
berufen, wenn wir Sie unverzüglich benachrichtigen. |
| § 5, Gefahrübergang |
| Die Gefahr geht auf Sie über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks
Versendung unser Lager verlassen hat. Wird der Versand auf Ihren Wunsch verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf Sie über. |
| § 6, Rechte wegen Mängel |
| (1) | Wir garantieren Ihnen gegenüber weltweit gemäß den nachfolgenden Bedingungen, dass Sportmatten und Trainingspuppen aus
unserer Produktion, für einen Zeitraum von 3 Jahren ab Übergabe frei von Materialfehlern sind (Haltbarkeitsgarantie). Wir weisen darauf
hin, dass die Haltbarkeit unserer Sportmatten und Trainingspuppen von einer ständigen sachgemäßen Pflege abhängt. Ist diese sachgemäße
Pflege nicht vorgenommen worden oder wurde die Sportmatte bzw. Trainingspuppe nachträglich bearbeitet oder ungeeignet aufbewahrt,
bestimmungsfremden mechanischen Beanspruchungen ausgesetzt oder beschädigt, liegt kein Garantiefall vor. Ebenso liegt kein Garantiefall
vor bei natürlichem Verschleiß und normaler Abnutzung.
Im Garantiefall beschränkt sich unsere Garantie auf die Beseitigung des Materialfehlers oder nach unserer Wahl Austausch der
Sportmatte bzw. Trainingspuppe gegen ein gleichwertiges oder ähnliches Produkt. Die zum Zwecke des Austauschs erforderlichen
Transportkosten sind nicht von der Garantie umfasst.
Die Geltendmachung von Ansprüchen aus dieser Garantie kann nur erfolgen, wenn das Kaufdatum anhand einer Rechnung nachgewiesen wird,
und der Schaden unverzüglich nach seiner Entdeckung gemeldet wird und uns diese Meldung innerhalb der Garantiezeit schriftlich zugeht.
Durch diese Haltbarkeitsgarantie werden die Ihnen von uns gemäß den nachfolgenden Bestimmungen eingeräumten und
allfällige zwingende gesetzliche Rechte wegen Mängeln bei Übergabe der Sache nicht eingeschränkt. |
| (2) | Unbeschadet der vorstehenden Haltbarkeitsgarantie stehen Ihnen die gesetzlichen Mängelrechte mit folgender Maßgabe zu: |
 | a) | Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware. |
 | b) | Werden unsere Bedienungs- oder Pflegeanweisungen nicht befolgt oder Änderungen an der Ware vorgenommen, so entfallen
Ansprüche wegen Mängel der Ware, wenn Sie eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den
Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegen. |
 | c) | Sie müssen uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich
mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns
unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. |
 | d) | Im Falle einer Mitteilung Ihrerseits, dass die Ware einen Mangel aufweist, sind wir nach unserer Wahl berechtigt: |
 |  | (1) den Mangel zu beseitigen; |
 |  | (2) anstelle der mangelhaften eine mangelfreie Ware zu liefern. |
 | e) | Schlägt die Nachbesserung bzw. Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Herabsetzung der
Vergütung verlangen oder, sofern der Mangel nicht nur unerheblich ist, vom Vertrag zurücktreten. |
| (3) | Ansprüche wegen Mängel gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. |
| § 7, Eigentumsvorbehalt |
| (1) | Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem
Rechtsgrund gegen Sie jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach
unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt. |
| (2) | Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung
für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass Ihr (Mit-) Eigentum an der
einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Sie verwahren unser (Mit-) Eigentum (Vorbehaltsware)
unentgeltlich. |
| (3) | Sie sind berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu ver-arbeiten und zu veräußern,
solange Sie nicht in Verzug sind. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf
oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) treten Sie bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen
Sie widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung
kann nur widerrufen werden, wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen. |
| (4) | Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, werden Sie auf unser Eigentum hinweisen und uns
unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns
die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haften hierfür Sie. |
| § 8, Zahlung |
| (1) | Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto, sonst innerhalb
von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. |
| (2) | Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen Ihrerseits Zahlungen zunächst auf Ihre älteren Schulden anzurechnen,
und werden Sie über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt,
die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. |
| (3) | Sofern Sie mit einer Zahlung auf eine Rechnung in Verzug geraten, werden automatisch alle offenen Rechnungen, auch solche
jüngeren Datums, zur Zahlung fällig. |
| (4) | Geraten Sie in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über
dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verlangen. Die Möglichkeit, daneben Schadensersatz geltend zu machen, bleibt
unberührt. |
| (5) | Sie sind zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend
gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur
Zurückbehaltung wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis sind Sie jedoch ohne die Voraussetzungen des Satzes
1 berechtigt. |
| § 9, Haftung |
| (1) | Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen,
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. |
| (2) | Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des
vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, fehlgeschlagene Aufwendungen,
aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei
denn, ein von uns garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, Sie gegen solche Schäden abzusichern. |
| (3) | Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen
arglistigen Verhaltens unsererseits entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. |
| (4) | Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere gesetzlichen Vertreter und
Erfüllungsgehilfen. Soweit Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen sind, ist unsere Haftung auch für grobes Verschulden unserer einfachen Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen,
soweit es sich nicht um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt. |
| § 10, Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit |
| (1) | Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie des UN-Kaufrechts. |
| (2) | Soweit Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist
Wolfratshausen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden
Streitigkeiten. In diesem Fall ist Erfüllungsort, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Gegenteiliges
vereinbart ist, Geretsried. |
| (3) | Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen
unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. |
| Stand: Januar 2007 |
| J. Foeldeak GmbH |
| Blumenstraße 17 |
| D-82538 Geretsried |